AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Geschäfte mit Unternehmern i.S.v. § 14 BGB

Stand: November 2017

  1. Allgemeines

1.1       Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Lieferungen und Leistungen der etc. setup GmbH, Gladbecker Straße 433a, 45329 Essen, Inhaberin der geschützten Marke „BodenBoss.“ (nachfolgend „BodenBoss“ genannt) gegenüber dem jeweiligen Vertragspartner, der Unternehmer ist (nachfolgend „Kunde“). Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäftes in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. BodenBoss schließt ausschließlich Verträge mit Unternehmern und Unternehmen, nicht aber mit Verbrauchern

1.2          Diese AGB gelten auch für zukünftige Verträge zwischen BodenBoss und dem Kunden, selbst wenn die Geltung dieser AGB nicht mehr ausdrücklich vereinbart wird.

1.3       Von den nachfolgenden AGB von BodenBoss entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden ohne anderslautende schriftliche Vereinbarung nicht Bestandteil eines Vertrages. Dies gilt auch, wenn BodenBoss nach Eingang solcher Bedingungen diesen nicht ausdrücklich gegenüber dem Kunden widerspricht. Der Vorrang individueller Vereinbarungen der Parteien vor diesen AGB bleibt unberührt.

  1. Angebote, Vertragsschluss

2.1       Angebote von BodenBoss sind stets freibleibend und unverbindlich, sofern BodenBoss ein Angebot nicht ausdrücklich in Textform (§ 126b BGB) als verbindlich bezeichnet hat. Vorbehaltlich einer abweichenden Angabe im jeweiligen Angebot hält BodenBoss sich an ein verbindliches Angebot für zwei Wochen ab Zugang des Angebots beim Kunden gebunden.

2.2       Ein Vertrag kommt erst mit der Auftragsbestätigung von BodenBoss in Textform oder der Annahme eines verbindlichen Angebots von BodenBoss durch den Kunden zustande. Es gilt ausschließlich das im jeweiligen Vertrag bzw. Leistungsschein in Textform Vereinbarte.

2.3       Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten der Produkte von BodenBoss sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich vereinbart wird.

  1. Lieferung, Erfüllungsort, Subunternehmer

3.1       Termine sind nur dann verbindlich, wenn sie von BodenBoss ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt worden sind.

3.2       Eine etwaige vereinbarte verbindliche Lieferzeit beginnt erst mit dem Tag der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Eingang aller der vom Kunden für die Ausführung des Auftrages zur Verfügung zu stellenden erforderlichen Unterlagen und Informationen.

3.3       Im Falle höherer Gewalt, wie z.B. Krieg, Naturkatastrophen, Boykott o.ä., ist BodenBoss berechtigt, geschuldete Leistungen für die Dauer der Behinderung zuzüglich eines angemessenen Zeitzuschlags hinaus-zuschieben oder, wenn die Leistung tatsächlich oder wirtschaftlich unmöglich ist oder wird, vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde ist nicht berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, sofern er die Behinderung zu vertreten hat.

3.4       Maßgebliche Grundlage für Inhalt und Umfang der beiderseitig vertraglich geschuldeten Leistungen ist das Angebot von BodenBoss gem. Ziff. 2.2, sofern nicht die Parteien nach Abgabe des Angebots in einer beiderseitig unterzeichneten Urkunde Abweichendes festhalten.

3.5       Sofern sich aus der Auftrags-bestätigung nichts Abweichendes ergibt, ist Erfüllungsort das Lager von BodenBoss in Essen.

3.6       Werden die Produkte von BodenBoss auf Wunsch des Kunden versendet, erfolgt dies zu Lasten und auf Gefahr des Kunden. Meldung und Abwicklung von Transportschäden müssen nach den einschlägigen Bedingungen des anliefernden Transportunternehmens erfolgen.

3.7       BodenBoss ist mangels abweichender Vereinbarung berechtigt, vertragliche Lieferungen und Leistungen bei Bedarf durch Subunternehmer erbringen zu lassen. Die Gewährleistung gegenüber dem Kunden verbleibt bei BodenBoss.

  1. Versandkosten

4.1       Die angegebenen Preise gelten für die Abholung ab Werk Essen.

4.2       Frachtkosten werden gesondert nach Aufwand in Rechnung gestellt.

4.3       Bei Aufträgen mit einem Netto-Bestellwert unter 200,00 EUR berechnet BodenBoss dem Kunden zusätzlich eine Bereitstellungspauschale von 20,00 EUR netto je Auftrag.

  1. Eigentumsvorbehalt, Abtretungsverbot

5.1       BodenBoss behält sich bis zur vollständigen Zahlung der aus der Lieferung folgenden Forderung das Eigentum an den gelieferten Sachen vor.

5.2       Solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, ist der Kunde verpflichtet, den gelieferten Gegenstand pfleglich zu behandeln. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat der Kunde unverzüglich BodenBoss schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, BodenBoss die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den BodenBoss entstandenen Ausfall.

5.3       Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde schon jetzt an BodenBoss in Höhe des mit BodenBoss vereinbarten Rechnungsendbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. BodenBoss nimmt diese Abtretung bereits jetzt an. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die gelieferte Sache ohne oder nach Verarbeitung weiterveräußert worden ist. Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von BodenBoss, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. BodenBoss wird jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.

5.4       Die Be- und Verarbeitung der gelieferten Sache durch den Kunden erfolgt stets namens und im Auftrag für BodenBoss. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Kunden an der gelieferten Sache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die gelieferte Sache mit anderen, BodenBoss nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwirbt BodenBoss das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes der von BodenBoss gelieferten Sache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Kunde BodenBoss anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für BodenBoss verwahrt. Zur Sicherung der Forderungen von BodenBoss gegen den Kunden tritt der Kunde auch solche Forderungen an BodenBoss ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; BodenBoss nimmt diese Abtretung bereits jetzt an.

5.5       BodenBoss verpflichtet sich, die BodenBoss zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

5.6       Die Rechte des Kunden aus Verträgen mit BodenBoss sind ohne schriftliche Zustimmung von BodenBoss nicht übertragbar. § 354a HGB bleibt unberührt.

  1. Haftung

6.1       BodenBoss haftet für Personenschäden unbeschränkt. Das gleiche gilt für sonstige Schäden, die dem Kunden infolge einer von BodenBoss vorsätzlich oder grob fahrlässig verübten Pflichtverletzung entstanden sind sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz und Ansprüchen im Rahmen des Unternehmerregresses gemäß §§ 478, 479 BGB.

6.2       Für vertragstypische Schäden, die dem Kunden infolge einer von BodenBoss verübten wesentlichen Vertragspflichtverletzung entstanden sind, haftet BodenBoss auch dann, wenn BodenBoss lediglich leichte Fahrlässigkeit zur Last fällt. Ausgeschlossen ist insoweit jedoch die Haftung für mittelbare Schäden, wie z.B. entgangenen Gewinn. Eine wesentliche Vertragspflicht im vorgenannten Sinne ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf.

6.3       Im Übrigen ist die Haftung von BodenBoss für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

6.4       Die  Haftung für einen Datenverlust ist auf den Wiederherstellungsaufwand bei üblichen Datensicherungen (tägliche Sicherung auf Kundenseite) beschränkt.

  1. Verjährung

7.1       Alle Ansprüche der Kunden verjähren ungeachtet des Rechtsgrundes in 12 Monaten.

7.2       Für vorsätzliches oder arglistiges Verhalten sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz, Ansprüchen aus Unternehmerregress (§§ 478, 479 BGB) und Personenschäden verbleibt es bei den gesetzlichen Verjährungsregelungen.

7.3       Die gesetzlichen Regelungen gelten auch für Mängel eines Bauwerks oder Liefergegenstände, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wurden und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben.

  1. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht

8.1       Der Kunde ist nur berechtigt, mit Forderungen aufzurechnen, die unstreitig, von BodenBoss anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind; dies gilt nicht, wenn es sich um Mängelansprüche des Kunden gegenüber BodenBoss aus demselben Vertrag handelt.

8.2       Im Falle einer berechtigten Mängelrüge ist ein Zurückbehaltungsrecht nur in einem angemessenen und zumutbaren Verhältnis zwischen Mangel und dem aus der Lieferung (ohne Lieferkosten) resultierenden Rechnungsbetrag zulässig. Stellt das Geschäft ein Handelsgeschäft unter Kaufleuten dar, kann der Kunde Zahlungen nur zurückhalten, wenn die Mängelrüge unbestritten ist oder der Anspruch gerichtlich festgestellt wurde.

  1. Referenzen

BodenBoss hat das Recht, die für den Kunden erbrachten Leistungen bei Nennung des Kundennamens als Referenz zur Eigenwerbung zu nutzen sowie zu Demonstrationszwecken zu zeigen oder auf sie hinzuweisen. Dies gilt auch für eine Eigenwerbung im Internet, insbesondere unter www.BodenBoss.de.

  1. Vergütung, Zahlungsbedingungen

10.1     Die Vergütung ist ab dem Tag der Leistungserbringung zur Zahlung fällig und unverzüglich nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug auf das Konto von BodenBoss zu leisten.

10.2     Alle angegebenen Preise verstehen sich, soweit nicht anders angegeben, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

  1. Gewährleistung, Rügeobliegenheit

Die Gewährleistung für Mängel richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

  1. Änderungsvorbehalt

BodenBoss behält sich vor, außerhalb einer laufenden Leistungsbeziehung jederzeit Änderungen dieser AGB oder hierauf Bezug nehmender weiterer Vertragsbedingungen vorzunehmen. Während eines laufenden Vertrags werden solche Änderungen nur wirksam, wenn der Kunde der Änderung nicht innerhalb von einem Monat nach Zugang einer Änderungsmitteilung in Textform widerspricht und BodenBoss den Kunden auf das Widerspruchsrecht und die Frist in der Änderungsmitteilung in Textform hingewiesen hat. Widerspricht der Kunde der Änderung, gilt der Vertrag ohne die Änderungen weiter. BodenBoss ist jedoch berechtigt, den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Quartalsende innerhalb von einem Monat nach Zugang des Widerspruchs schriftlich (§ 126 Abs. 1 BGB) zu kündigen. Von diesem Änderungsvorbehalt ausgenommen sind alle Änderungen, die sich auf wesentliche Vertragspflichten einer Partei beziehen; dies gilt nur dann nicht, wenn die Änderung erforderlich ist, um den Vertrag, die AGB oder die hierauf Bezug nehmenden weiteren Vertragsbedingungen an zwingende gesetzliche Änderungen anzupassen.

  1. Sonstiges

13.1     Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts („CISG“) und des Kollisionsrechts.

13.2     Die Änderung oder Ergänzung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der jeweiligen Verträge bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses.

13.3     Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist der Sitz von BodenBoss, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. BodenBoss ist indes berechtigt, am Sitz des Kunden Klage zu erheben.

13.4     Vertragssprache ist deutsch. Sofern ein Vertrag bilingual gefasst wird, ist die deutschsprachige Fassung maßgeblich.

13.5     Die Rechte und Pflichten von BodenBoss und dem Kunden bestimmen sich zunächst anhand des vertraglich Vereinbarten, sodann nach diesen AGB.

13.6     Sollten einzelne oder mehrere der vorstehenden Regelungen unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen.